Kieferorthopädische Gemeinschaftspraxis
Dipl.-Med. H.-Eberhard Börngen
Dr. med. dent. Joachim Börngen

Fachzahnärzte für Kieferorthopädie

Mitglieder der
Landeszahnärztekammer Thüringen
und der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen

Lindenaustr. 28
04600 Altenburg

Tel: 03447 - 4631
Fax: 03447 - 579344
praxis-boerngen@t-online.de

 

 


Die Anmeldung zu einem kieferorthopädischen Beratungstermin erfolgt meist nach einer Überweisung durch den Hauszahnarzt. Ohne Überweisungsschein ist eine Beratung jedoch auch möglich. Der Termin für die Beratung kann telefonisch mit unserem Empfang vereinbart werden.

Vor der Erstuntersuchung muss vom Patienten bzw. seinem gesetzlichen Vertreter ein kieferorthopädischer Anamnesebogen ausgefüllt werden, welcher Hinweise auf Allgemeinerkrankungen und eventuell Ursachen der Fehlstellung geben soll. Während des Beratungsgespräches verschaffen wir uns dann einen ersten Eindruck von der Zahn- oder Kieferfehlstellung und überprüfen die Vollständigkeit der Zahnanlagen. Dazu kann es erforderlich werden, eine Röntgenpanoramaaufnahme zu erstellen.

Anhand dieses Kurzbefundes wird die medizinische Behandlungsnotwendigkeit eingeschätzt, sowie, falls erforderlich, der optimale Behandlungsbeginn empfohlen.

Ob die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung gesetzlich Versicherter bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen werden, kann zum Beratungsgespräch anhand der untenstehenden Tabelle bestimmt werden. Für alle Befunde, welche den Graden 4 oder 5 zugeordnet werden können, ist die Kostenübernahme für eine Grundbehandlung gesichert. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse 80% der Behandlungskosten. Den verbleibenden Eigenanteil von 20% können die Versicherten am Ende der erfolgreichen Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen.

Nicht alle für eine optimale Behandlung sinnvollen Maßnahmen sind jedoch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zahnfarbene Brackets, Maßnahmen zum Schutz der Zähne zur Vermeidung von Schäden oder Alternativen zum Headgear werden nicht von der Krankenkasse übernommen und stellen sogenannte außervertragliche Leistungen dar. Über die für die optimale Behandlung Ihres Kindes in Frage kommenden Leistungen werden wir Ihnen nach der Planerstellung Vorschläge unterbreiten.

Der überweisende Zahnarzt wird von uns brieflich über den Inhalt des Beratungsgespräches informiert. 

Wird zu gegebener Zeit eine kieferorthopädische Behandlung gewünscht, kann ein weiterer Termin vereinbart werden, zu welchem dann eine detaillierte Befunderhebung erfolgt. Erst daraufhin kann ein kieferorthopädischer Heil- und Kostenplan erstellt werden und eine genaue Aussage über die zu erwartenden Kosten getroffen werden.

Zum Beratungstermin sollten eventuell vorhandene Panoramaaufnahmen mit in die Praxis gebracht werden.

Indikationsgruppen
(Befunde)

Grad
1
2
3
4
5
Kraniofaziale Anomalien
A
        Lippen-Kiefer-Gaumenspalte bzw. andere kraniofaziale Anomalie
Zahnunterzahl
(Aplasie oder Zahnverlust)
U
      Unterzahl (nur wenn präprothetische Kieferorthopädie oder kieferorthopädischer Lückenschluß indiziert)  
Durchbruchstörungen
S
      Retention
(außer 8er)
Verlagerung
(außer 8er)
Sagittale Stufe distal
D
bis 3 mm über 3 mm,
bis 6 mm
  über 6 mm,
bis 9 mm
über 9 mm
mesial
M
      0 bis 3 mm über 3 mm
Vertikale Stufe offen (auch seitlich)
O
bis 1 mm über 1 mm,
bis 2 mm
über 2 mm, bis 4 mm

über 4 mm
habituell offen

über 4 mm
skelettal offen
tief
T
über 1 mm,
bis 3 mm
über 3 mm ohne/mit Gingivakontakt über 3 mm mit traumatischem Gingivakontakt    
Transversale Abweichung
B
      Bukkal-/Lingual-okklusion  
K
  Kopfbiss beidseitiger Kreuzbiss einseitiger Kreuzbiss  
Kontaktpunktabweichung
Engstand
E
unter 1 mm über 1 mm,
bis 3 mm
über 3 mm,
bis 5 mm
über 5 mm  
Platzmangel
P
  bis 3 mm über 3 mm,
bis 4 mm
über 4 mm