|
|
Vor der Erstuntersuchung muss vom Patienten bzw. seinem gesetzlichen Vertreter ein kieferorthopädischer Anamnesebogen ausgefüllt werden, welcher Hinweise auf Allgemeinerkrankungen und eventuell Ursachen der Fehlstellung geben soll. Während des Beratungsgespräches verschaffen wir uns dann einen ersten Eindruck von der Zahn- oder Kieferfehlstellung und überprüfen die Vollständigkeit der Zahnanlagen. Dazu kann es erforderlich werden, eine Röntgenpanoramaaufnahme zu erstellen. Anhand dieses Kurzbefundes wird die medizinische Behandlungsnotwendigkeit eingeschätzt, sowie, falls erforderlich, der optimale Behandlungsbeginn empfohlen. Ob die Kosten einer kieferorthopädischen
Behandlung gesetzlich Versicherter bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse
übernommen werden, kann zum Beratungsgespräch anhand der untenstehenden
Tabelle bestimmt werden. Für alle Befunde, welche den Graden 4 oder 5
zugeordnet werden können, ist die Kostenübernahme für eine Grundbehandlung gesichert. In diesen Fällen
übernimmt die Krankenkasse 80% der Behandlungskosten. Den verbleibenden
Eigenanteil von 20% können die Versicherten am Ende der erfolgreichen
Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Nicht
alle für eine optimale Behandlung sinnvollen Maßnahmen sind jedoch Leistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung. Zahnfarbene Brackets, Maßnahmen zum
Schutz der Zähne zur Vermeidung von Schäden oder Alternativen zum Headgear
werden nicht von der Krankenkasse übernommen und stellen sogenannte außervertragliche
Leistungen dar. Über die für die optimale Behandlung Ihres Kindes in Frage
kommenden Leistungen werden wir Ihnen nach der Planerstellung Vorschläge
unterbreiten. Der überweisende Zahnarzt wird von uns brieflich über den Inhalt des Beratungsgespräches informiert. Wird zu gegebener Zeit eine kieferorthopädische Behandlung gewünscht, kann ein weiterer Termin vereinbart werden, zu welchem dann eine detaillierte Befunderhebung erfolgt. Erst daraufhin kann ein kieferorthopädischer Heil- und Kostenplan erstellt werden und eine genaue Aussage über die zu erwartenden Kosten getroffen werden. Zum Beratungstermin sollten eventuell vorhandene Panoramaaufnahmen mit in die Praxis gebracht werden.
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||